Rechtsprechung
BFH, 04.06.1982 - VI R 10/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- FG Baden-Württemberg, 17.10.2019 - 3 K 1507/18
Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen für eine …
bb) Gemäß § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG gilt das Gleiche (d.h. die Steuerfreiheit) für andere Bezüge, die als Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen gezahlt werden, soweit nicht festgestellt wird, dass sie für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder den Aufwand, der dem Empfänger erwächst, offenbar übersteigen (vgl. zu Satz 2 den "Dreierausschussbeschluss" des BVerfG vom 26. November 1982 - 1 BvR 989/82 -, NVwZ 1983, 667 und das vorausgegangeneBFH-Urteil vom 4. Juni 1982 VI R 10/78, juris). - BFH, 23.08.1991 - VI B 44/91
Auf gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluß gestützte …
Er hat diese Auffassung auch in dem nicht veröffentlichten Urteil vom 4. Juni 1982 VI R 10/78 vertreten. - BSG, 21.09.1983 - 9a RV 35/82 Der Senat hat in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht -BVerfG- (Beschluß vom 26. November 1982 - 1 BvR 989/82 -) und dem Bundesfinanzhof -BFH- (Urteil vom ü. Juni 1982 - VI R 10/78 -) gegen die Verfassungsmäßigkeit des 5 3 Nr. 12 Satz 2 EStG keine Bedenken.